1) Wer kann gewählt werden?
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, sich aktiv für die Belange der Schule einzusetzen, mitzugestalten und gut informiert zu sein. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zur Schulleitung und zu den Lehrkräften. Man lernt andere Eltern und Schüler kennen – die Schule wird persönlicher und verliert an Anonymität.
Der Elternbeirat besteht aus mindestens 5 und höchstens 12 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Elternschaft. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt, die Amtszeit beträgt ebenfalls zwei Jahre. Im Durchschnitt kommen etwa fünf Sitzungen pro Schuljahr zusammen. Der zeitliche Aufwand ist individuell und hängt davon ab, wie sehr man sich einbringen möchte – etwa durch die Übernahme fester Aufgaben oder die Mitarbeit in kleinen Helfergruppen bei einzelnen Aktionen.
Alle Eltern können für das Amt kandidieren.
Wir freuen uns auf engagierte, interessierte Eltern, die sich aktiv und kreativ einbringen möchten!