Informationen zur Sprachstandserhebung
Informationen des Kultusministeriums zur Sprachstandserhebung ab März 2025
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich für die Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 BayEUG und §2 Abs. 1 GrSO hierfür, trat am 17.12.2024 in Kraft.
Bitte lesen Sie den Brief im Anhang.