• Informationen des Kultusministeriums zur Sprachstandserhebung ab März 2025

    • Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

      im Januar und Februar 2026 findet eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich für die Einschulung vorgesehen sind.

      Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 BayEUG und §2 Abs. 1 GrSO hierfür, trat am 17.12.2024 in Kraft.

      Bitte lesen Sie den Brief im Anhang.

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